
Alleiniges Sorgerecht: wenn das Wohl des Kindes an erster Stelle steht
Elterliche Unzulänglichkeit, häusliche Gewalt, extreme Konflikte: die rechtlichen Voraussetzungen, um das alleinige Sorgerecht nach Art. 337-quater BGB zu erhalten, und die vom Richter geforderten Beweise, um von der Regel der gemeinsamen elterlichen Sorge abzuweichen.


