Vier phasen, Eine einzige disziplin.
Jeder auftrag — von der einfachsten überprüfung bis zur komplexen untersuchung — folgt demselben operativen protokoll, entwickelt und verfeinert in neun jahren feldarbeit.
Strenge Wissenschaftlich.

In neun Jahren Tätigkeit hat Arcadia Company eine grundlegende operative Überzeugung entwickelt: Die Qualität einer Untersuchung wird nicht an der Komplexität des Falls gemessen, sondern an der Disziplin, mit der das Protokoll eingehalten wird. Ein Beweis, der ohne Rückverfolgbarkeit gesammelt wird – selbst wenn er technisch korrekt ist – kann vor Gericht verworfen werden. Ein Dossier ohne Cross‑Check setzt den Kunden Ausschlüssen aus, die monatelange Feldarbeit zunichte machen.
Die beweiskette als grundlage
Jeder von Arcadia Company gesammelte Beweis wird sofort in eine dokumentierte Beweiskette aufgenommen: Datum und Uhrzeit, verantwortlicher Operator, Quelle, Erhebungsmethode. Nichts wird informell erfasst. Dieses Prinzip gilt sowohl für ein während eines Vor‑Ort‑Einsatzes aufgenommenes Foto als auch für ein OSINT‑Tracking, das aus öffentlichen Datenbanken extrahiert wird: Der Beweis hat nur dann probativen Wert, wenn seine Herkunft vom Richter, Schiedsrichter oder technischen Berater nachprüfbar und unanfechtbar ist.
Die Einhaltung der Beweiskette ist keine zusätzliche bürokratische Verpflichtung – sie ist das, was Beweise tatsächlich vor Gericht nutzbar macht, in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, Scheidungen sowie zivil‑ und strafrechtlichen Verfahren. Die Investition des Kunden führt zu keinen realen Ergebnissen, wenn die Beweise den Richter nicht bestehen. Deshalb behandeln wir jede Erhebung, als sei sie für das Gericht bestimmt, unabhängig vom letztendlichen Verwendungszweck des Kunden.
Der normative rahmen
Die Tätigkeit von Arcadia Company erfolgt in voller Übereinstimmung mit dem Ministerialdekret vom 1. Dezember 2010, Nr. 269, das die Ausübung der privaten Ermittlungsarbeit in Italien regelt, technische Anforderungen, operative Verfahren und Grenzen definiert, innerhalb derer autorisierte Agenturen Beweise sammeln und dokumentieren dürfen. Jeder Operator, der in einer Untersuchung tätig ist, besitzt die erforderlichen Ehrlichkeitsvoraussetzungen und die von der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen Befugnisse.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Ermittlungen erfolgt gemäß der EU‑Verordnung 2016/679 (GDPR) und den Bestimmungen des italienischen Datenschutzkodex. Für jeden Auftrag wird das Gleichgewicht zwischen dem berechtigten Interesse des Kunden und dem Schutz der Privatsphäre der von der Untersuchung betroffenen Personen bewertet, im Einklang mit den vom Garante für den Datenschutz entwickelten interpretativen Kriterien und der Rechtsprechung des Kassationsgerichts zu verdeckten defensiven Kontrollen.
Die doppelte unabhängige prüfung
Das Cross‑Check‑Protokoll ist das Element, das die Arbeit von Arcadia Company von einer einzelnen Ermittlungszeugenaussage unterscheidet. Kein Beweis gelangt in das abschließende Dossier, wenn er nur von einer Quelle bestätigt wird. Der Prüfungsprozess sieht eine erste Analyse durch den Operator, der den Beweis gesammelt hat, und eine unabhängige Überprüfung durch einen zweiten Operator vor, der nicht an der Erhebungsphase beteiligt war.
Wenn die doppelte Prüfung technisch nicht möglich ist – zum Beispiel bei Video‑Beweisen von einmaligen Ereignissen – wird der Beweis ausdrücklich als „einzelne Quelle“ gekennzeichnet und im Dossier vermerkt. Dieser Ansatz methodischer Transparenz ermöglicht es dem Kunden und seinen Rechtsberatern, das probative Gewicht jedes Beweises bewusst und informiert zu bewerten, ohne unangenehme Überraschungen im Verhandlungsverfahren.
Rechtsprechungsleitlinie: Der Kassationsgerichtshof hat wiederholt die uneingeschränkte Rechtmäßigkeit privater Ermittlungsarbeiten von autorisierten Agenturen bestätigt, sofern sie im Einklang mit den gesetzlichen Grenzen durchgeführt und zum Schutz eines berechtigten Interesses des Auftraggebers dienen. Korrekt gesammelte Beweise sind als Dokumentationsbeweis in zivilen, strafrechtlichen und arbeitsrechtlichen Verfahren zulässig.
Vier phasen,
eine einzige disziplin.
Jeder Auftrag folgt einem identischen Protokoll, das in neun Jahren Arbeit entwickelt wurde. Die Fakten ändern sich, nicht die Art, wie wir sie behandeln.
Vertrauliches Briefing
Das erste Treffen findet mit einem der beiden Inhaber der Agentur statt, vor Ort oder in einer geschützten Videokonferenz. Die rechtliche und operative Machbarkeit des Falls wird bewertet, Ziel, Methode und Zeitplan werden festgelegt. Keine Tätigkeit beginnt, bevor der Auftrag schriftlich formalisiert und bis ins Detail vereinbart ist.
Feldrecherche
Die operative Tätigkeit kombiniert physische Beobachtung, OSINT‑Analyse offener und halboffener Quellen, informelle Befragungen und Dokumentenerfassung. Jeder Schritt wird im Einsatzprotokoll mit Uhrzeit, Ort, Operator und Quelle festgehalten. Die Kette der Nachverfolgbarkeit beginnt mit der ersten Recherche und endet erst bei der Übergabe.
Verifizierung & Cross‑Check
Kein Beweis gelangt in das endgültige Dossier, wenn er nur von einer einzigen Quelle bestätigt wird. Das Protokoll sieht eine erste Analyse durch den Operator, der den Beweis gesammelt hat, und eine unabhängige Überprüfung durch einen zweiten Operator vor. Nicht verifizierbare Beweise werden ausdrücklich als „einzelne Quelle“ gekennzeichnet und im Dossier vermerkt.
Endgültiges Dossier
Das Dossier wird in nummerierter Papierform – mit analytischem Index und nummerierten Anhängen – sowie in verschlüsselter digitaler Form übergeben. Die Übergabe erfolgt stets in einem Abschluss‑Briefing persönlich oder per Videokonferenz, mit einer geführten Durchsicht des Dossiers und Hinweisen zur Nutzung der Beweise.
Die Übergabe dokumentiert.
Beweiskette
Jeder Beweis ist vom verantwortlichen Operator nummeriert, datiert und unterschrieben. Die Nachverfolgbarkeit von der Sammlung bis zur Übergabe ist lückenlos und von jeder gerichtlichen oder Schiedsbehörde prüfbar.
Berichterstattung gemäß D.M. 269/2010
Der Kern des Dossiers erfüllt die formalen Anforderungen der geltenden Vorschriften für die Verwendung von Ermittlungsbeweisen in Gerichts-, Schieds- und arbeitsrechtlichen Verfahren.
Kommentiertes Beweismaterial
Fotos, Videoaufnahmen und erfasste Dokumente sind mit Metadaten, verifizierten Zeitstempeln und Querverweisen zum Textkörper angehängt, bereit zur Einreichung als Dokumentenbeweis.
Verifizierbarer OSINT‑Pfad
Jede Recherche in offenen Quellen wird mit URL, Zugriffsdatum und -zeit, archiviertem Screenshot und Extraktionsmetadaten protokolliert. Der logische Ablauf jeder Recherche ist rekonstruierbar und verteidigungsfähig.
Vorab‑Überprüfung
Vor der Übergabe wird das vollständige Dossier von einem zweiten unabhängigen Operator geprüft: interne Konsistenz, Vollständigkeit der Beweisanträge und Verfahrenskonformität.
Rückgabe‑Briefing
Die Übergabe erfolgt stets mit einem Briefing persönlich oder per geschützter Videokonferenz. Der Kunde erhält eine geführte Durchsicht des Dossiers mit klaren Hinweisen zur Nutzung jedes Beweises.
Seit 2017 geschlossene Fälle
ununterbrochene Tätigkeit
Operative Städte in Italien
Keine Verstöße gegen die Vertraulichkeit
Sie haben eine Frage?
Das erste Gespräch ist immer kostenlos und unverbindlich. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden.