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Private Ermittlungen · Blog

Eheliche Untreue: rechtlich zulässige Beweise.

Wie man Beweise für Untreue unter Wahrung von Datenschutz und Legalität sammelt. ISO‑9001‑Standard und GDPR von Arcadia Company für den Nord‑Mailand‑Bereich übernommen.

Eine Eheuntreue zu entdecken ist eine der destabilisiertesten Erfahrungen, die eine Person durchmachen kann. Zur persönlichen Belastung kommt fast immer eine praktische Frage hinzu: Wie schütze ich mich? Ob man eine Trennung, eine Klage wegen Verschulden oder einfach das Bedürfnis nach Klarheit erwägt, die Antwort hängt fast immer von der Qualität der gesammelten Beweise ab.

Das Problem ist, dass viele Menschen, getrieben von emotionaler Dringlichkeit, versuchen, diese Beweise selbst zu sammeln. Das ist ein Fehler, der schwerwiegende Folgen sowohl rechtlich als auch persönlich haben kann.

Warum selbst gesammelte Beweise selten funktionieren

Um die Trennung mit Verschulden (art. 151 c.c.) zu erlangen, muss die Verletzung der ehelichen Pflichten nach art. 143 c.c. nachgewiesen werden. Die Beweise müssen jedoch im vollen Einklang mit dem Gesetz erhoben werden. Wer ohne Unterstützung von Fachleuten handelt, begeht häufig Fehler, die die Beweise unbrauchbar machen oder, schlimmer noch, zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können:

  • Unerlaubte Abhörmaßnahmen: Das Aufzeichnen von Telefon- oder Umgebungs­gesprächen ohne Zustimmung des Gegenübers verletzt art. 615-bis c.p. und art. 617 c.p. Derartig erlangte Aufnahmen sind vor Gericht nicht zulässig und der Auftraggeber riskiert, selbst Angeklagter zu werden.
  • Aufnahmen in privaten Räumen: Das Fotografieren oder Filmen des Ehepartners in privaten Wohnungen – auch mittels versteckter Kameras oder Drohnen – stellt eine Verletzung des Rechts auf Privatsphäre dar und birgt strafrechtliche Risiken für denjenigen, der die Aufnahmen veranlasst hat.
  • Unbefugter Zugriff auf Geräte: Das Lesen von Nachrichten, E‑Mails oder das Zugreifen auf die Social‑Media‑Konten des Partners ohne Erlaubnis erfüllt den Tatbestand des unbefugten Zugriffs auf ein IT‑System (art. 615-ter c.p.), unabhängig vom Vertrauensgrad zur Person.

Der von einem privaten Ermittler nach art. 134 TULPS autorisiert erstellte Bericht hingegen stellt ein Dokument dar, das die Anforderungen an die Prozesszulässigkeit erfüllt und im Zivilverfahren eingereicht werden kann.

Die nach ISO 9001 zertifizierte Methodik von Arcadia Company

Arcadia Company arbeitet in Übereinstimmung mit der Zertifizierung ISO 9001:2015, was bedeutet, dass jeder Auftrag – von der Machbarkeitsanalyse bis zur Übergabe des Dossiers – dokumentierten, prüfbaren und aktualisierten Protokollen folgt. Für den Kunden bedeutet das konkrete Garantien:

  • GDPR‑konform: Alle Beobachtungs‑, Tailing‑ und Dokumentationsaktivitäten werden innerhalb der vom Garante für den Datenschutz und der EU‑Verordnung 2016/679 festgelegten Grenzen durchgeführt. Die Untersuchung dient ausschließlich dem Schutz eines subjektiven Rechts des Auftraggebers.
  • Prozessrechtlich gültiges Dossier: Der abschließende technische Bericht enthält geolokalisierte Fotoaufnahmen, eine Chronologie der Aktivitäten und die Unterschrift des Leiters der Ermittlungen. Er ist so strukturiert, dass er die Anforderungen von art. 2697 c.c. an die Beweislast erfüllt. Unsere Ermittler stehen für Zeugenaussagen vor Gericht zur Verfügung.
  • Absolute Vertraulichkeit: Vom ersten Kontakt bis zur Übergabe der Unterlagen werden die Daten in geschützten Umgebungen mit ausschließlich limitiertem Zugriff für das operative Team verarbeitet. Das Verhältnis zwischen Agentur und Kunde unterliegt der beruflichen Vertraulichkeitsverpflichtung.

Sesto San Giovanni und Nord‑Mailand: in Ihrer Nähe, ohne Reisekostenzuschläge

Der operative Standort von Arcadia Company befindet sich in Sesto San Giovanni, Piazza Don Mapelli 60 – eine Lage, die es uns ermöglicht, den gesamten Norden Mailands, die umliegenden Gemeinden (Cinisello Balsamo, Cologno Monzese, Bresso, Cusano Milanino) und die gesamte Provinz Monza und Brianza effektiv abzudecken.

Dank dieser Nähe werden Aufträge schnell aktiviert – in der Regel innerhalb von 24‑48 Stunden nach dem Erstgespräch – ohne Aufschläge für Einsatzkosten vor Ort. Jeder Einsatzplan wird mit dem entsprechenden Budget vor Beginn der Ermittlungen vorgestellt: keine versteckten Kosten im Nachhinein.

Wenn Sie überlegen, wie Sie vorgehen sollen, ist der erste Schritt, eine kostenlose und vertrauliche Erstberatung anzufordern. Das erste Gespräch ist durch das Berufsgeheimnis geschützt und verpflichtet zu nichts.

1,000+Fälle

Seit 2017 geschlossene Fälle

9Jahre

ununterbrochene Tätigkeit

42Städte

Operative Städte in Italien

100% Vertraulichkeit

Keine Verstöße gegen die Vertraulichkeit

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